AGB
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Kaufleuten (Unternehmen) für sämtliche uns – auch zukünftig – erteilten Aufträge. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.2 Auf Wunsch des Auftraggebers gefertigte Entwürfe und Skizzen sind auch dann gemäß unseren Kostensätzen zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
3.2 Materialpreiserhöhungen und Personalkostensteigerungen, die zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung eintreten, können dem Auftraggeber weiterberechnet werden.
3.3 Bei einem Auftragswert bis EUR 950,- berechnen wir Ihnen einen Mindermengenzuschlag von EUR 35,-.
4.2 Entwurfsleistungen werden bei Vorlage der Entwürfe zur Zahlung fällig und sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu bezahlen.
4.3 Zu einer Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
4.4 Bei Stundung oder Zahlungsverzug haben wir das Recht, Jahreszinsen in Höhe von 2% über Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4.5 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ebenso steht dem Auftraggeber nur an aus demselben Vertragsverhältnis stammenden, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht zu.
4.6 Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen und die Durchführung weiterer oder noch nicht abgewickelter Aufträge von Vorauszahlungen oder Sicherheiten abhängig zu machen.
5.2 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig.
5.3 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% der bestätigten Menge sind zulässig. Bei Kleinauflagen bis zu 10.000 Formularen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 2000 Formulare vor. Aus Minderlieferungen in diesem Rahmen kann der Auftraggeber keinerlei Rechte herleiten. Mehrlieferungen in diesem Rahmen hat er abzunehmen und zu bezahlen. Der Berechnung wird die tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.
6.1 Lieferzeitangaben stellen grundsätzlich annähernd einzuhaltende Vorgaben dar. Bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und nicht von uns zu vertretenden Umständen – z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. (auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten) – verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferungsverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, ohne dass ihm ein Ersatzanspruch zusteht, vom Auftrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Lieferant von der Lieferungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten.
6.2 Wird die verbindliche oder angemessen verlängerte Lieferzeit aus Gründen überschritten, die wir zu vertreten haben, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er uns zuvor unter Androhung des Rücktritts eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Schadensersatzansprüche einschließlich solcher auf Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden, solange uns nicht grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.1 Geringfügige Abweichungen hinsichtlich der bestätigten Papiere, insbesondere bei Qualität, Stoffzusammensetzung, Papierfarbe, Gewicht und Kohlepapiereinfärbung lassen sich von den Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden und stellen keinen Mangel dar. Bei wesentlichen Abweichungen leisten wir gegenüber kaufmännischen Auftraggebern in der Weise Gewähr, dass wir die uns gegen unsere Lieferanten zustehende Ansprüche an den Auftraggeber abtreten. Geringfügige Maß- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Manuskript, Korrekturabzug und Druck ergeben, müssen vorbehalten werden und stellen ebenfalls keinen Mangel dar.
8.2 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
8.3 Im übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung behoben. Sind Neulieferung oder Nachbesserung nicht möglich, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
8.4 Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Auslieferung der Ware und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
8.5 Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen bleiben unberücksichtigt.
8.6 Kaufleute dürfen bei Mängelrügen, welche von uns nicht schriftlich als begründet anerkannt wurden, die vereinbarte Zahlung nicht zurückhalten und auch gegenüber Zahlungsansprüchen aus anderen Aufträgen nicht aufrechnen.
Jegliche Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, einschließlich solcher auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine etwa von uns übernommene Garantie sowie für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Regelung sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige vertragliche (Neben-) Pflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird.
10.2 Verzichtet der Auftraggeber auf Druckgenehmigung, so übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit des Satzes oder Einteilung der Drucksachen.
10.3 Haben wir hiernach Satzfehler zu vertreten, so werden sie kostenlos berichtigt. Ergänzungen und Abänderungen durch den Auftraggeber gehen zu dessen Lasten. Telefonisch aufgegebene Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.
11.2 Wir behalten uns sämtliche Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht einschließlich der Vervielfältigung, an unserer Leistung vor.
11.3 Die Druckunterlagen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
13.2 Der Auftraggeber ist vorbehaltlich unseres Widerrufs berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, Name und Anschrift des Dritten bekanntzugeben und ihn über die Abtretung zu informieren.
13.3 Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller. Bei Verbindung mit anderen Waren geht das Miteigentum wertanteilig auf uns über.
13.4 Übersteigt der Wert unserer Vorbehaltsware die Forderungen um mehr als 20%, geben wir auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten frei.
13.5 Bei Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur vor, wenn wir dies schriftlich ausdrücklich erklärt haben.
14.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Stuttgart.
14.3 Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14.4 Sollten einzelne der vorstehenden Lieferungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.